Allgemein
Woher dürfen die Personen zu Ihnen kommen?
Die ZRB Nord betreut und berät interessierte Rückkehrer mit gemeldetem Wohnsitz in den Regierungsbezirken Ober- und Mittelfranken und der Oberpfalz.
Die ZRB West betreut und berät interessierte Rückkehrer mit gemeldetem Wohnsitz im Regierungsbezirk Unterfranken, Stadt und Landkreis Coburg.
Wer darf zur ZRB in die Beratung kommen?
In unserer Beratungsstelle können sich Flüchtlinge und Drittstaatenangehörige mit jedem Aufenthaltsstatus beraten lassen.
Welche Hilfsleistungen können die Ratsuchenden bei der ZRB bekommen?
Die Hilfsangebote sind an die individuelle Situation der Ratsuchenden angepasst. Konkret können dies zum Beispiel sein: Informationen über die aktuelle Situation im Heimatland, Qualifizierungsangebote, Unterstützung bei der Beschaffung von Reisedokumenten, Vermittlung von Flug-, Bus- oder Bahntickets.
Kennen Sie sich in allen Ländern aus?
Die Beraterinnen haben sich auf bestimmte Länder spezialisiert. Welche Beraterin für welches Land zuständig ist können Sie in der ZRB erfragen.
In welcher Sprache führen Sie die Beratungsgespräche durch?
Viele der Ratsuchenden sprechen deutsch oder sie bringen einen Freund bzw. Bekannten mit, der übersetzt. Die Beratungsgespräche können auch auf Englisch und Russisch geführt werden.
Ist die ZRB eine Behörde?
Nein. Die Zentrale Rückkehrberatung für Flüchtlinge ist ein Rückkehrhilfeprojekt der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e.V., des Bayerischen Roten Kreuz Nürnberg-Stadt und der Caritas Würzburg.