Einzugsgebiet
Im Freistaat Bayern gibt es sechs Rückkehrberatungsstellen welche über die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise ergebnisoffen beraten und informieren. Das zentrale Beratungsangebot umfasst die ZRB Nord mit Sitz in Nürnberg, die ZRB West mit Sitz in Würzburg, die ZRB Süd mit Sitz in Augsburg, die ZRB Süd-Ostbayern mit Sitzen in Mühldorf und Deggendorf, sowie Coming Home in München. Ausschlaggebend für die Zuständigkeit der Rückkehrberatungsstelle ist die Wohnanschrift (gemeldete Adresse) des Klienten.
ZRB Nord
Das Einzugsgebiet der ZRB Nord mit Sitz in Nürnberg umfasst die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberfranken (außer Coburg Stadt und Landkreis), sowie die Oberpfalz.
ZRB West
Das Einzugsgebiet der ZRB West mit Sitz in Würzburg umfasst den Regierungsbezirk Unterfranken sowie den Landkreis und die Stadt Coburg (Oberfranken).
ZRB Süd
Das Einzugsgebiet der ZRB Süd mit Sitz in Augsburg umfasst die Regierungsbezirke Schwaben und Niederbayern, anteilig Oberbayern.
ZRB Süd-Ostbayern
Der Standort Mühldorf ist zuständig für die Landkreise Mühldorf, Traunstein, Berchtesgadener Land, Altötting und Rosenheim.
Der Standort Deggendorf ist zuständig für den Regierungsbezirk Niederbayern.
Coming Home
Das Einzugsgebiet von Coming Home mit Sitz in München umfasst das Stadtgebiet und den Landkreis München, sowie die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch- Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Miesbach, Starnberg, Fürstenfeldbruck, Dachau, Freising, Erding und Ebersberg.